Mehr Umsatz durch die Teilnahme an Ausschreibungen im Labor- und Medizinbereich
Sie wollen ein Medizin- oder Labor-Projekt ausschreiben oder ein Angebot auf ein ausgeschriebenes Projekt abgeben? Wie Sie das rechtssicher tun können und was dabei in Bezug auf das Vergabe- und Leistungsbestimmungsrecht zu beachten ist, wie eine Ausschreibung vorzubereiten und zu erstellen ist, welche Fehler bei der Angebotsabgabe zu vermeiden sind, dazu geben wir Ihnen einen ausführlichen Einblick in unserem zweistündigen Web-Seminar.
Agenda 14:00 - 16:00 Uhr
Wir zeigen Ihnen Strategien zum Erfolg und geben rechtliche Hinweise:
Anwendungsbereich Vergaberecht
- Oberschwellenbereich
- Unterschwellenbereich
Grundsätze und Prinzipien im Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber im Gesundheitsbereich
Verfahrensarten – Überblick und Besonderheiten
Dringlichkeitsbeschaffungen
- Beispiel: Pandemie, Katastrophe
- Voraussetzungen eines beschleunigten Verfahrens
Einkaufsgemeinschaften
- Unterschiedliche Konstellationen
- Einkaufsgemeinschaft als öffentlicher Auftraggeber?
Produkterecht
- Kompatibilität von Geräten
- Änderung der Herstellervorgaben
Vorbereitung einer Ausschreibung
- Erreichen der Ausschreibungsreife
- Festlegung des Leistungsgegenstands
- Durchführen einer Interessensbekundungsverfahren oder Teststellungen
- Erstellung der Vergabeunterlagen
Leistungsbeschreibung
- Grundsatz eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung
- Produktneutralität
- Welche Ausnahmen gibt es? Wann sind diese zulässig?
Eignungskriterien und Zuschlagskriterien
Fehlerquellen bei der Angebotsabgabe
- Strategische Entscheidung und Anwendungsfälle
- Bieterfragen richtig formulieren (insbes. Vorgabe eines Ergebnisses)
- Keine Hinweise auf eigene Identität, Angebotsinhalte
- Analyse von Bieterfragen der Mitbewerber
Einleitung Nachprüfungsantrag
- Einleitung Nachprüfungsantrag binnen 15 Tage nach Ablauf Abhilfefrist
- Einreichung bei der Vergabekammer (Behörde, kein Gericht)
Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens
Speaker
Über das Baurecht hinaus bietet das Vergaberecht weitere spannende Synergien zu unseren etablierten Rechtsgebieten, wie der Beschaffung von Rettungsdienstleistungen oder IT-Vergaben. Rechtsanwalt Kraft befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit den aktuellen Themen der strategischen Beschaffung und nachhaltigen Vergabe „Mein Interesse an technischen Sachverhalten ist gleichzeitig Antrieb und Hilfe bei der Arbeit im Bau- und Architektenrecht.
Dr. Andreas Staufer ist Spezialist für neue Technologien, Rettungssanitäter und Digitalstratege.Er verfügt über eine ausgewiesene Expertise im Recht der Neuen Technologien (einschließlich Datenschutz) und Rettungsdienstrecht. Als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Informationstechnologie gilt sein Interesse den Themengebieten eHealth, Telemetrie und LegalTech – neue Themengebiete und komplexe Vertragsgestaltungen reizen ihn. Dr. Staufer ist Lehrbeauftragter an der Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) München und häufig gebuchter Referent – ob in Europa oder Asien, weltweit.